专利摘要:

公开号:WO1988006570A1
申请号:PCT/EP1988/000141
申请日:1988-02-26
公开日:1988-09-07
发明作者:Günter LORENZ;Jürgen Lorenz
申请人:Lorenz Guenter;Lorenz Juergen;
IPC主号:C02F3-00
专利说明:
[0001] Biologische Dephosphatierung und (De)nitrifizierung
[0002] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abwasserreinigung in technischen Abwasserreinigungsanlagen, in denen eine Umwandlung und Ausscheidung von Stickstoff durch biologische Nitrifikation und Denitrifikation erfolgt, wobei das Abwasser mindestens einen aeroben biologischen Bereich durchläuft und mindestens ein Teilstrom nitrifizierend behandelt wird.
[0003] Häusliche und industrielle Abwässer enthalten organische und anorganische StickstoffVerbindungen. Im häuslichen Abwasser liegen organische Stickstoffverbindungen beispielsweise als Eiweißkörper, Peptide, Aminosäuren und Harnstoff vor, während die anorganischen
[0004] Stickstoffverbindungen größtenteils als Ammonium-Ionen und zum geringeren Teil als Ammoniak vorliegen. Bereits im Kanalnetz beginnt eine Umsetzung zum Ammonium. Im Abwasser enthaltener oxidierter Stickstoff in Form von Nitraten ist industrieller, gewerblicher oder landwirtschaftlicher Herkunft. Die im Abwasser enthaltenen
[0005] Stickstoffverbindungen beeinträchtigen die Gewässer in mehrfacher Hinsicht. In Form von organischen Stickstoffverbindungen oder als Ammonium ist der Stickstoff im Gewässer ein Sauerstoffzehrender Stoff, da durch mikrobiologische Vorgänge im Gewässer eine Oxidation zu Nitrit oder Nitrat erfolgt. Bei schwachen Vorflutern oder niedrigen Sauerstoffgehalten im Gewässer können durch diese Vorgänge kritische Konzentrationen an gelöstem Sauerstoff unterschritten werden. Sowohl Nitrit als auch Ammoniak sind fischgiftig. Der Anteil des toxischen Ammoniaks ist vom pH-Wert abhängig und steigt in diesem entsprechend an. Außerdem ist Stickstoff ebenso wie Phosphor ein eutrophierender Stoff.
[0006] Deshalb muß Abwasser mit hohem Stickstoffanteil einer Behandlung unterworfen werden, bei der der Stickstoff umgewandelt und eliminiert wird. Bei der biologischen Stickstoffeliminatin wird der Ammoniumstickstoff in zwei Verfahrensstufen zunächst zu Nitrat oxidiert (Nitrifikation) und dann zu elementarem Stickstoff reduziert (Denitrifikation), der als Gas entweicht.
[0007] Die Abwasserreinigung stellt wegen der unterschiedlichen möglichen Betriebsbedingungen, die in erster Linie von der Art und Menge der anfallenden Abwässer bestimmt werden, sowie gegebenenfalls durch die Verwendung bereits vorhandener Anlagen bzw. Anlagenteile einen sehr komplexen Zusammenhang dar. Ziel jedes verbesserten Verfahrens zur Abwasserreinigung muß es sein, unter Berücksichtigung aller Verfahrensparameter ein insgesamt optimales Betriebsergebnis zu erzielen. Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren der eingangs genannten Gattung so auszugestalten, daß eine Optimierung des Abbauprozesses in technischen Abwässerreinigungssystemen erzielt wird, wobei eine erhöhte Reduktion des Sauerstoffbedarfs (BSB 5 und CSB) durch erhöhten Aufschluß schwer abbaubarer Substanzen und eine weitergehende Abwasserreinigung durch verbesserte Nitrifikation, Hydrolyse, Phosphataufnähme und - elimination sowie Denitrifikation bei verbesserter Energiebilanz erreicht wird.
[0008] Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie der abhängigen Ansprüche erreicht.
[0009] Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird eine Erhöhung der biologischen Einwirkzeit der jeweils aktiven Biozönose, insbesondere der nitrifikantenhaltigen Masse, durch die Erweiterung der biologisch aktiven Reaktionsräume, durch gezielte und erweiterte Nitrifikantenvermehrung und durch gezielte und definitive Verteilung und Führung der Biomasse erzielt.
[0010] Dies geschieht in erfindungsgemäßer Weise durch Anwendung mindestens einer Maßnahme nach
[0011] A. - durch gezielte Aktivierung mindestens eines vorher nicht gezielt biologisch aktivierten oder genutzten Vorbehandlungsbereiches, durch Zuführung eines biologisch behandelten, nitrifikanten- und Sauerstoffreichen Abwasser- Schiammgemiseh, vorzugsweise aus dem oberen Sedimentations- oder Ablaufbereich des Nachklärbereiches oder dessen Ablaufes. Die Zuführung erfolgt vorzugsweise möglichst weit vor den Einlaufbereich der Anlage.
[0012] B. - durch gezielte Aktivierung mindestens eines biologisch aktiven Bereiches, der aber nicht gezielt auf Nitrifikation arbeitet, erfindungsgemäß durch Zuführung eines biologisch behandelten, nitrifikantenreichen Abwasser- Schlammgemisches, vorzugsweise als Überschuß- bzw. Rücklaufschlämm aus dem nitrifizierenden Bereich, wobei der biologische Bereich in folgender Weise arbeiten muß. Das Abwasser durchläuft zunächst eine Vorklärung, soweit diese vorhanden ist. Danach kann es im Haupt- oder Teilstrom eine vorgeschaltete Hochlast- bzw. Adsorptionsstufe (HBAC 1) durchlaufen.
[0013] Nachfolgend erfolgt eine Weiterbehandlung in erfindungsgemäßer Weise, wobei ein Teil des Abwassers in einer höher belastet gefahrenen Zone (HBAC 2), der andere Teil in einer niedriger belasteten Zone (NBAN) behandelt wird. Die niedriger belastete Zone wird dabei unter, für Nitrifikation günstigen Bedingungen gefahren. Sofern das Abwasser eine Vorbehandlung in der Hochlaststufe (HBAC 1) erfahren hat, kann es auch für den Teil, der über die Höherlaststufe (HBAC 2) behandelt werden soll, über eine normale Durchlaufstrecke ohne weitere Behandlung in der Hauptstufe weitergeleitet werden. Hierbei ist aber eine gemeinsame Weiterbehandlung nach Zusammenführung des höher und niedriger belasteten Abwassers, in einer nachgeschalteten Zone (NABN + C) in verfahrensgemäßer Weise Voraussetzung. Vorzugsweise erfolgt jedoch eine weitere Behandlung des Abwassers in der höher belasteten Zone (HBAC 2). Die höher belastete Zone wird dabei unter günstigen Bedingungen für die Vermehrung u.a. der schnell wachsenden chemoorganotrophen Bakterien gefahren. Die höher belastete Zone, wie auch die Hochlaststufe (HBAC 1) wird je nach Zielanforderung entweder zur erhöhten Energiegewinnung mit erhöhter Schlammproduktion gefahren oder zur erhöhten Phosphataufnahme mit entsprechend verlängerter Belüftungszeit und höherem Schlammalter gefahren.
[0014] Die Differenz der Belastungen zwischen NBAN und HBAC 2 beträgt im Minimum 0, im Maximum 19,5 kg BSB/kg TS. Entsprechende umgerechnete Werte gelten für Tropfkörper.
[0015] Vorzugsweise erfolgt eine Zusammenführung des
[0016] Abwassers aus höher und niedriger belasteter
[0017] Zone in einer gesonderten Nachbehandlungszone
[0018] ( NBAN + C ).
[0019] Vorzugsweise wird am Beginn dieser Zone denitrifiziert.
[0020] Vorzugsweise wird am Ende dieser Zone denitrifiziert. Der Abbaugrad in der höher belasteten Zone richtet sich nach dem Vorhandensein einer Nachbehandlungszone und den dort erforderlichen BSB-Bedarf.
[0021] Fehlt eine Nachbehandlungszone, so wird der Abbaugrad über die entsprechende Belastungseinstellung so gewählt, daß die erforderlichen Ablaufwerte im zulässigen Schwankungsbereich gehalten werden.
[0022] Vorzugsweise erfolgt eine Schlammtrennung zwischen höher und niedriger belasteten Zonen. Hierbei wird ein Absetzbereich der höher belasteten Zone nachgeschaltet. Die Schlammführung der hoch, höher belasteten Zonen erfolgt getrennt an den niedriger belasteten Zonen.
[0023] Definitionsgemäß sind erfindungsgemäße Aktivierungsbereiche:
[0024] - Zulaufkanal oder -strecke (n)
[0025] - Einlaufpumpwerk mit Sammel Schacht (ELPW)
[0026] - Sand- und Fettfang (SF)
[0027] - Regenüberlaufbecken (RÜB)
[0028] - Vorklärbecken (VKB)
[0029] - Alle Zulaufstrecken, - sammler und Pufferbereiche, - becken bis zur biologischen Hauptstufe. Definitionsgemäß besteht das Abwasser- Schlammgemisch (RFW) aus nitrifikanten- und sauerstoffreichen Wasser-Schlammteilen.
[0030] Varianten des Verfahrens nach A sind:
[0031] 1. Zusätzlich erfolgt vorzugsweise die Zumischung von nitrifikantenreichen Schwimmschlamm (SS) aus dem Zwischen- bzw. Nachklärbereich.
[0032] 2. Zusätzlich kann die Zumischung von nitrifikantenreichen Überschußschlamm ( ÜSN) sowie nicht abgesetztem nitrifikantenreiehem Kreislaufwasser (RLW) zu den Aktivierungszonen erfolgen.
[0033] 3. Vorzugsweise sind die Schlämme vor Zumischung zum Rückführungswasser bzw. Zuleitung in die Aktivierungszonen einer geeigneten Phosphatrücklösung zu unterziehen.
[0034] 4. Vorzugsweise wird das Kreislaufwasser (RLW) direkt ohne Zumischung zum RFW in einen für zusätzliche Denitrifikation vorgesehen Aktivierungsbereich gemäß A. geleitet.
[0035] 5. Vorzugsweise werden die den Aktivierungsbereichen zugeleiteten Massen vor ihrer Zuführung in den biologischen Hauptstufen denitrifiziert. 6. Vorzugsweise wird der den Aktivierungsbereichen zugeleitete nitrifikantenreiehe Schlamm in der Zugabemenge begrenzt durch die Bedarfsmenge an Nitrifikanten in der biologischen Haupstufe.
[0036] 7. Die Zugabemenge des nitrifikantenreichen Schlammes wird bei Regenwetter in die Aktivierungszonen soweit erhöht, daß der eingetragene Sauerstoff durch die Aktivierung möglichst vollständig in den Aktivierungszonen verbraucht wird.
[0037] 8. Der Abzug von Rückführwasser (RFW) aus den Klarwasser- und Sedimendationszonen der Absetzbereiche erfolgt variabel, so daß durch erhöhten Abzug aus der Sedimendationszone der Schlamm anteil im Rückfuhrwasser erhöht werden kann. 9. Der zusätzliche Abzug und die Zuführung von nitratreichen Kreislaufwasser (RLW) erfolgt nur direkt in einen Aktivierungsbereich, der den zur Hydrolyse und Nitrifikation aktivierten Bereiche nachgeschaltet ist.
[0038] 10. Die Aktivierungsbereiche und Fließstrecken für das Rückführungswasser können über abstellbare Belüftungssysteme zusätzlich belüftet werden.
[0039] 11. Vorzugsweise erfolgt eine zusätzliche Nachbelüftung des Rückfuhrwassers im Endbehandlungs- bzw. Abzugsbereich nach dem Absetzvorgang des Abwassers im Nachklärbereich.
[0040] 12. Die Aktivierungszonen werden in folgender Reihenfolge durch Rückfuhrwasser und nitrifikantenreichen Schlamm sowie Kreislaufwasser aktiviert: a) Nutzung von Aktivierungsbereichen zur Phosphatrücklösung unter Zuleitung von phosphatreichem, möglichst nitratarmem Schlamm. Hierbei erfolgt keinerlei Zuführung von Sauerstoff. b) Nachfolgende Aktivierung von weiteren Aktivierungszonen zur Hydrolyse, Nitrifikation, erhöhten Phosphataufnähme, wobei nitrifikantenreicher Überschußschlamm zugeführt wird. c) Der Nitrifikation nachfolgende verstärkte Aktivierungen einer Aktivierungszone zur erhöhten Denitrifikation durch zusätzliche Zuleitung von nitratreichem Kreislaufwasser (RLW). Vorzugsweise wird hierbei der unmittelbar vor der biologischen Hauptzone liegende Bereich genutzt (Vorklärbecken). Varianten des Verfahrens nach B sind:
[0041] Die biologischen Hauptzonen (HBAC 2 und NBAN) werden in ihren gewählten Optimalbereichen nach Regeln der Technik gefahren. Zusätzlich werden weitere Parallelzonen belastungsabhängig in der Weise gefahren, daß sie bei niedriger Gesamtzul aufbei astung energieminimierend, aber nitrifizierend bzw. interwallweise nitrifizierend und denitrifizierend gefahren werden.
[0042] Hierbei hat die Erhaltung einer nitrifizierenden Biozönose Vorrang. Es erfolgt entsprechend der reduzierten Zulaufbeiastung eine niedrigere Sauerstoffzufuhr, wobei der Konzentrationswert vorzugsweise auf < 2 mg/1 - 0,5 mg/1 gesenkt wird. Die Sauerstoffversorgung wird so gefahren, daß eine schnelle Aktivierung möglich ist. Schnell in dem Sinne, daß die Biozönose bei steigender Zulaufbelastung im zulässigen Belastungsbereich bleibt und die erforderliche zusätzliche Sauerstoffzufuhr bei Belastungserhöhung nicht größer ist, als wenn die Zone dauernd unter konstanter Sauerstoffzufuhr gefahren worden wäre.
[0043] Eine zusätzliche verfahrensgemäße schnelle Aktivierung ist durch Zuführung externer ßiozönosemasse aus den anderen Abbauzonen möglich. Eine Denitrifikation erfolgt nur begrenzt unter Einhaltung o.g. Bedingungen.
[0044] Bei sinkender Zulaufbelastung wird die Belastung zunächst auf die Hauptzonen (HBAC 2 u. NBAN) konzentriert. Die Bereitschaftszonen werden unter minimaler Belastung unter oben beschriebenen Bedingungen gefahren.
[0045] Bei steigender Belastung werden diese Bereitschaftsbecken sukzessive hochgefahren, wobei in der Spitze diese Becken in Richtung höher belastete Fahrweise (HBAC 2) gefahren werden. Der Übergang in diesen Belastungsbereich erfolgt erst, wenn die höher belastete Hauptzone ihren oberen Belastungsgrenzwert erreicht hat.
[0046] Mindestens werden soviel Zonen unter nitrifizierenden Bedingungen (NBAN) gefahren, daß eine gemäß Zielanforderung ausreichende Nitrifikation bzw. Produktion von Nitrifikanten erreicht wird.
[0047] Die Steuerung der Belastungen in den Zonen erfolgt durch Änderung der Parameter: Zulaufmenge, Trockensubstanz, Sauerstoffzufuhr.
[0048] Aus den zugeleiten Massen und gegebenen Beckenvolumen ergeben sich die Raum- und Schlammbelastungen sowie die jeweiligen Kontaktzeiten und Schlammalter. Diese können entsprechend den Anforderungen eingestellt werden.
[0049] Vorzugsweise wird eine Trockensubstanz für (NBAN von 3 g/1,eher 4-6 g/1 angestrebt. Die Höhe des jeweilig sinnvollen Wertes hängt von der notwendigen Pufferkapazität des Schlammes ab. Ein höherer Trockensubstanzwert erhöht die Pufferkapazität. Er wird verfahrensgemäß so hoch gewählt, daß entsprechend der im System auftretenden Belastungsschwankungen die zulässigen Belastungswerte für NBAN) und HBAC) nicht verlassen werden.
[0050] Die Belastungsverhältnisse in den höher und niedriger belasteten Beckenzonen (HBAC 2, NBAN) werden intervallweise gewechselt. Die Umschichtung erfolgt durch Hoch- und Herunterfahren de r Belastungen in den Becken. Bei getrennten Schlammkreisläufen wird die Rücklaufschlammführung in verfahrensgemäßerweise ebenfalls gewechselt. Die Umschichtung erfolgt vorzugsweise im wöchentlichen Turnus. 3. Die Abbauzonen werden in geeigneter Weise als Kaskadenbecken ausgebildet.
[0051] 4. Der Hochlastzone (HBAC 1) wird eine Groß- Denitrifikationszone vorgeschaltet. Den höher und niedriger belasteten Zonen (HBAC 2, NBAN) wird eine Denitrifikationszone vor- und nachgeschaltet. Die Denitrifikationszonen werden variabel ausgelegt, d.h. sie werden nur bei Nitratzulauf denitrifizierend gefahren, ansonsten aber vollständig belüftet, entsprechend der höher oder niedriger belasteten Betriebsweise gefahren.
[0052] 5. Der hoch- und höher belasteten Zone wird ein geeigneter Absetzbereich nachgeschaltet. Für die niedriger belastete Zone ist eine Nachschaltung eines Absetzbereiches möglich.
[0053] 6. Es erfolgt im gesamten Abbaubereich eine Ausrüstung mit abstellbaren Belüftern wobei die Belüftung für jede einzelne Zone und Kaskade einzeln geregelt werden. Kann. Die Einlaufbereiehe der Zonen werden mit erhöhter Belüfterbestückung versehen.
[0054] 7. Die Gesamtsteuerung der Anlage erfolgt über geeignete Meß- und Steuerglieder, die mikroprozessorgesteuert optimierend gefahren werden können.
[0055] 8. Zur Erfüllung der Abbaufunktionen der höher und niedriger belasteten Zonen ohne Denitrifikationsfunktion kann statt einer Belebungsanlage das System erfindungsgemäß auch mit geeigneten anderen Abbauel ementen wie (Tropfkörper oder Tauchtropfkörper etc.) kombiniert geschaltet werden.
[0056] Zusätzlich ist auch eine Komination und Zwischenschaltung anderer zusätzlicher Abbauel emente in verfahrensgemäßer Weise möglich. Die zusätzlichen Abbauelemente werden dabei in bekannter Weise betrieben. Weitere Varianten des Verfahrens nach A und B sind:
[0057] 1. Vorteilhaft kann das Verfahren durch Trennung der Schlammkreisläufe in den biologischen Abbauzonen erfolgen. Der in den Abbauzonen entstehende Schlamm wird dabei in geeigneter Weise in Absetzbereichen von dem Abwasser getrennt, wobei der in den hoch und höher belasteten Zonen entstehende Überschußschlamm, der nicht nitrifikantenreich ist, der Faulung direkt zugeleitet wird. Der Rücklaufschlammanteil wird dabei ggf. unter Zwischenschaltung von verfahrensgemäßen Phosphatrücklösestrecken diesen Zonen wieder zugeleitet. Der in den niedriger belasteten Zonen entstehende Schlamm, der nitrifikantenreich ist, wird verfahrensgemäß nicht der Faulung direkt zugeleitet, sondern weitgehend im System gehalten. Der Rücklaufschlammantei 1 wird ggf. unter Zwischenschaltung von verfahrensgemäßen Phosphatrücklösestreckfen wieder diesen Bereichen zugeführt. Der Überschußschlammanteil wird als Katalysatorschlamm in verfahrensgemäßer Weise genutzt, wobei dieser nicht den Faulbereichen zugeleitet wird, sondern in geeigneter Weise den Aktivierungsbereichen bzw. nicht nitrifizierenden höher belasteten Zonen zugeleitet wird. Vorzugsweise erfolgt eine Zuleitung von diesen Überschußschlammanteilen nicht in Denitrifikationszonen, sondern in Zonen, die mit Sauerstoff beaufschlagt werden. 2. Ein Überschußschlammabzug aus nitrifikantenproduzierenden Bereichen wird frühestens; dann vorgenommen, wenn die maximale Vermehrungsrate der Nitrifikanten erreicht ist, spätestens aber so, daß die Nitrifikanten in den Aktivierungsbereichen noch eine für den Abbau ausreichende Lebenszeit besitzen.
[0058] Die Vermehrungsrate ist variabel und dabei abhängig von der jeweiligen Temperatur, Belastungsverhältnisse, Zusammensetzung des Abwassers. 3. Eine weitere Erhöhung der Phosphatelimination kann durch Zwischenschaltung von Phosphatrücklösestrecken in erfindungsgemäßer Weise erfolgen. Dabei wird vorzugsweise nitratarmer Rückl aufschl amm, bei getrennten Schlammkreisläufen in getrennten erfindungsgemäßen anaeroben Rücklösezonen geleitet. Die Aufenthaltszeit des Schlammes in diesen Zonen beträgt 15 Minuten bis maximal 15 Stunden. Danach wird der rückgelöste Schlamm in erfindungsgemäßer Weise den biologischen Abbauzonen bzw. Aktivierungszonen zugeleitet. Die Führung kann im Haupt- oder Teilstrom erfolgen. Die Rücklösezonen werden dabei nicht mit zulaufendem Abwasser beaufschlagt.
[0059] Vorzugsweise erfolgt eine in Fließrichtung gerichtete zusätzliche Durchmischung. Erfindungsgemäße Rücklösebereiche sind a) im Rückstau betriebene Kanäle, aufgestaute Sammelbecken, - schachte, -Trichter. (Nicht aber im Stapelbetrieb gefahrene Absetzbereiche in den biologischen Abbauzonen) b) nicht benutzte Kanal- bzw. Rohr- oder Fließstrecken. c) vom Zulaufwasser abgetrennte Vorklärbeckenbereiche bzw. Belebungsbeckenbereiche. Diese Bereiche werden weder mit Abwasserstrom noch mit Primärschlammstrom beaufschlagt. Die Abtrennung von Vorklärbeckenbereichen erfolgt dabei nur insoweit, wie durch die hydraulischen Verhältnisse zulässig. Eine Abtrennung erfolgt auch nachrangig einer in den Aktivierungszonen durchgeführ ten Hydrolyse und Nitrifikation. d) Bodenbereiche von Regenüberlaufbecken bzw. Vorklärbecken oder Zulaufkanälen. e) nicht benutzte Eindicker f) Nutzung von Vorei ndickern, wobei ein erhöhter Abzug von Verdrängungswasser betrieben wird. Hierbei ist der Abzug begrenzt durch eine unzulässige Beeinflussung der Eindickwirkung bzw. Energiegewinnung. g) neu errichtete geeignete Behältnisse, soweit der gesamte Rücklaufschlamm über diese Puffer geleitet wird und die Bereiche nicht mit Abwasserstrom oder Primärschlamm beaufschlagt oder gemischt werden.
[0060] Die Behältnisse bestehen vorzugsweise aus einem im Zulaufbereich bestehenden Mischteil und nachfolgenden Sedimendations- und Rücklösebereich, wobei im Mischteil die zulaufende Masse von evtl. zugeleiteten Nitrat befreit wird. Eine Ausbildung in Form eines Schneckenstromprinzipes ist dabei gühstig.
[0061] Die Rücklösezeit für den Teil eines nitrifikantenreichen Schlammes wird begrenzt durch die Zerstörung von Nitrifikanten. Die Rücklösezeit wird dabei so weit begrenzt, daß die zufließenden Nitrifikanten nicht abgetötet werden.
[0062] 4. Zusätzlich kann dem Rücklösebereich ein Fällungsteil nachgeschaltet werden.
[0063] 5. In erfindungsgemäßer Weise erfolgt zusätzlich eine Zuführung von Substrat zu dem Rücklösebereich. Das Substrat wird dabei in Form von Faulwasser, Verdrängungswasser, Filtrat oder Zentrat den genannten Bereichen zugeleitet. Die Zuleitung erfolgt verfahrensgemäß vorzugsweise direkt hinter den Absetzbereich aus der bilogischen Hauptzone, aber immer nach Abtrennung des Überschußschlammes der zur Faulung geleitet wird als Zuleitung zu den rückzulösenden Rücklaufsehlamm. Beschreibung zu Bild 1
[0064] Das Bild zeigt die Grundschaltung in allgemeiner Weise nach A.
[0065] 1.A = Aktivierungsbereich nach A (Vorklärbecken)
[0066] 2.B = Biologischer Abbaubereich (Hochlast bzw. Adsorptionsstufe)
[0067] 3.C = Biologischer Abbaubereich (Biologische Hauptstufe)
[0068] 4.D = Biologischer Abbaubereich (Zwischenbehandlungszone Absetzbereich)
[0069] 5.E = Biologischer Abbaubereich (Restabbaustufe)
[0070] 6.F = Nachklärbereich (Nachklärbecken)
[0071] 7.ELPW = Einlaufpumpwerk
[0072] 8.SF = Sand- und Fettfang
[0073] 9.VK = Vorklärbecken
[0074] 10.RÜB = Regenüberlaufbecken
[0075] 11. F = Faulung
[0076] 12. RS = Rücklaufschlämm
[0077] 13. ÜS = Oberschußschlamm
[0078] 14. PS = Primärschlamm
[0079] 15. SU = Substrat aus Faulung (Verdrängungswasser, Filtrat,
[0080] Zentrat etc.)
[0081] 16. SS = Schwimmschlamm
[0082] 17. = Möglicher Weg (gestrichelter Pfeil)
[0083] 18. ( ) = Mögliche Funktion (Funktion in Klammer oder gestrichelt)
[0084] 19.X = Absetztrichter für Schlammabzug
[0085] 20. P = Phosphatrücklösung
[0086] 21. = über Pufferbereich
[0087] 22. RLW = Nitrifikantenreiches, nicht abgesetztes Kreislauf- bzw. Abwasser
[0088] 23. RFW = Nitrifikantenreiches, sauerstoffreiches abgesetztes Abwasser
[0089] 24.RFW0 ...aus oberer Absetzzone
[0090] 25. RFWSE ... aus oberen Schlammsedimentationsbereich
[0091] 26.RFWABL...Rückfuhrwasser aus Ablaufkanal
[0092] 27. = Zulauf des Abwassers
[0093] 28. = Ablauf des Abwassers
[0094] 29. = Fließrichtung des jeweiligen Stoffes (durchgezogener Pfeil) Bild 2 zeigt das allgemeine Funktionsschaubild für die Betriebsweise der biologischen Hauptstufe(n ) nach B.
[0095] In Klammer gesetzte Werte und in gestrichelten Pfeilen gezeichnete Wege 18. D
[0096] 30 - Nach 1. ist der Betrieb unter Weiterleitung eines
[0097] Teilstromes nach HBAC1 zu NBAN+C dargestellt.
[0098] 31 - Nach 2. wird die bevorzugte Schaltung aufgezeigt.
[0099] 32 - Die Verteilung des Nitrifikantenschlammes ist hier nicht dargestellt, sondern im Bild 4 aufgezeigt.
[0100] 33 - HBAC 1 = Hochbelastete Abbau- bzw. Adsorptionszone
[0101] 34 - HBAC 2 = Höher belastete Abbauzone
[0102] 35 - NBAN = Niedriger belastete Abbauzoπe für Nitrifikation
[0103] 36 - (+N) = Nitrifikation möglich
[0104] 37 - (NBANB,HBACB) = Bereitschaftsbetrieb möglich
[0105] 38 - NBAN+C = Niedriger belastete Nachbehandlungszone für
[0106] Restdenitrifikation, -Nitrifikation,
[0107] -Kohlenstoffabbau
[0108] 39 - AB S = Absetzbereich
[0109] 40 - RS C = Hochlast-Rücklaufschlämm, Nitrifikantenarm
[0110] 41 - RSN = Nitrifikantenreieher Rücklaufschlamm
[0111] 42 - N KB = Nachklärbecken
[0112] Bild 3 zeigt das ausführliche allgemeine Funktionsschaubild nach B.
[0113] Die sich wiederholenden Symbole sind nicht mehr erklärt, die Erklärungen sind in Bild 1 und 2 zu finden.
[0114] 43 - (DN ) = Denitrifikation möglich und nur durchgeführt, wenn Nitrat (N03) im Zulauf.
[0115] 44 - ABSB10 = Grobentschlammungszone im biologischen Bereich
[0116] 45 - S = Schlammzuführung im zweiten Hochlastbehandlungsbereich
[0117] 46 - ABW = Abwasser
[0118] 47 - RSC1bis3= Rücklaufschlamm aus Bereich 1 bzw. 2 bzw. 3 dto. für RSN 1bis4 48 - ABSZKB = Absetzbereich Zwischenklärbecken
[0119] 49 - = Mischbereich ( Zusammeπführung der Abwasserströme oder deren Trennung)
[0120] 50 - DN = Denitrifikation
[0121] 51 -(NBAN, HBAC) = Fakultative Bereitschaftsbecken
[0122] Bild 4 zeigt am Beispiel einer zweistufigen Anlage die verfahrensgemäße Schaltung nach B. mit den Schlammkreisläufen. (Erste Stufe Belebung 62, zweite Stufe Tropfkörper 63). Die Bereiche und Bezeichnungen sind entsprechend Bild 3.
[0123] Das Abwasser durchläuft unter Aufteilung 63 die Kaskadenbecken 64 eins, zwei, drei bis Kaskade 6. Dort wird der Abwasserstrom zusammengeführt 65 und in Straße vier geleitet 66.
[0124] Von dort gelangt das Abwasser in die Zwischenklärbereiehe D (7 - 8) 67. Danach erfolgt der Restabbau in einem nachgeschalteten Tropfkörper 63, wobei das Abwasser im Zulauf 68 weitgehend nitrifiziert ist.
[0125] Von der Nachklärung wird der nitrifikantenreiche Schlamm (RSN4) 69 sowie das Rückfuhrwasser (RFW) 70 in verfahrensgemäßer Weise der Aktivierungszonen zugeleitet. Die gestrichelten Pfeile zeigen an, daß der Weg und Zugabe abhängig ist von deruBetri ebsweise der Becken.
[0126] 71 = Abwasserfluß 63 - TK = Tropfkörper
[0127] 72 - N = Nitrifikation
[0128] 73 - C = Kohlenstoffabbau
[0129] 74 - ÜSN= überschußschlamm, nitrifikantenreich
[0130] 75 - ÜSC= Überschußschlamm, nitrifikantenarm, Zuleitung zur
[0131] Faulung.
[0132] Bild 5 (a - c) zeigt drei beispielhafte Schaltungsarten.
[0133] Bild 5a. stellt die einfachste Schaltungsform dar. 52 - Die Belebung wird konstant niedrig belastet auf
[0134] Nitrifikation gefahren. Die Aktivierung erfolgt in verfahrensgemäßer Weise über (RFW). 23 53 - Bild 5b zeigt die Funktionen der höher und niedriger belasteten Betriebsweise nach B. mit
[0135] Rückfuhrfunktion 23 A. sowie Bereitschaftsbetrieb. 54 - In Bild 5 c ist ein Umrüstungsbeispiel einer Belebung in verfährensgemäßer Weise aufgezeigt. 55 - Das Abwasser der höher belasteten Zone (HBAC) wird hier in einem Zwischenklärbereich (ABS) abgesetzt. 56 - Das Abwasser aus (NBAN). 57 - Wird mit dem abgesetzten Abwasser aus (HBAC) 55 gemischt 58 - und der Nachbehandlungszone 59 - zugeleitet und dort zunächst in verfahrensgemäßer Weise denitrifiziert. 60 - Danach gelangt es über die drei Nachklärbereiehe (NKB1-3) 61 - in den Ablauf 28.
[0136] Die Funktion und Ansprüche sind wie in 5b., jedoch mit erhöhter Absetzung nach der HBAC-Zone.56.
[0137] Bild 6 zeigt beispielhaft die erhöhte verfahrensgemäße Phosphatrücklösung (PO4).
[0138] Dargestellt sind der Aktivierungsbereich (A) 1 sowie angedeutet der Eingangsbereich der biologischen Abbauzone (B).
[0139] Es werden getrennte Schlammkreisläufe dargestellt. (RSN 77, RSC 78)
[0140] Die Rücklaufschlämme durchlaufen eine erfindungsgemäß im Belebungsbecken abgetrennte Pufferzone (P) 76 und werden danach verfahrensgemäß in die Aktivierungsbereiche geleitet
[0141] (ÜSC,P- 77; ÜSN,P- 78, RSC,P- 79, RSN,P- 80).
[0142] Die Zuführung erfolgt im Beispiel für USN,P- 78 über das (RÜB, 10 ELPW, 7 SF, 8) unter Zumischung von (RFW). 23
[0143] Dort findet Phosphoraufnahme, Hydrolyse und Nitrifikation statt. Zur verstärkten Denitrifikation bzw. zur verbesserten Schlammabsetzung für (ÜSC) 81, kann dem Vorklärbecken ÜSC-Schlamm zugeführt werden 82. Der Abzug erfolgt über den Primärschlamm (PS.P+) 83. 76 - P- =Phosphatrücklösung (phosphatarm)
[0144] 84 - P+ =Phosphataufnahme (phosphatreich)
[0145] 85 - BB =Belebungsbecken
[0146] 78 - USN, P-=überschußschlamm, nitrifikantenreich, phosphatarm
[0147] Bild 7 zeigt allgemein den Abbau und Umbauprozess, der durch die Aktivierung der Vorbehandlungszone 1 nach erfindungsgemäßem Verfahren eingeleitet bzw. erheblich und gezielt verstärkt wird.
[0148] 86 - NORG = Organischer Stickstoff
[0149] 87 - NH4 = Ammonium
[0150] 88 - NO2 = Nitrit
[0151] 89 - NO3 = Nitrat
[0152] 90 - PO4 = Phosphat
[0153] 91 - P-Arm = Phosphorarm
[0154] 92 - O2 = Sauerstoff
[0155] 93 - N2 = Stickstoff geht in Luft über.
[0156] Bild 8 erläutert die Abzugsformen des nitrifikanten- und Sauerstoffreichen Abwasser/Schlammgemisches, wobei das Gemisch bei RFWABL nach dem Absetzvorgang im Ablauf abgezogen wird,
[0157] bei RFW0 am Ende des Absetzvorganges im Absetzbecken 24, bei RFWSE im Absetzbecken im Sedimentationsbereich des
[0158] Abwassers 25, bei RSN über die Rücklaufschlammleitung 41, bei SS über den Schwimmschlammabzug 16, bei RLW als nicht abgesetztes Abwasser über Abzug aus der
[0159] Belebung 22.
权利要求:
ClaimsVerfahren zur AbwasserreinigungP a t e n t a n s p r ü c h e
1. Verfahren zur Abwasserreinigung in technischen Abwasserreinigungsanlagen, in denen eine Umwandlung und Ausscheidung von Stickstoff durch biologische Nitrifikation und Denitrifikation erfolgt, wobei das Abwasser mindestens einen aeroben biologischen Bereich durchläuft und mindestens ein Teilstrom nitrifizierend behandelt wird, dadurch gekennzeichnet, daß aus einem nitrifizierenden Bereich ein nitrifikantenreiches und sauerstoffreiches Wasser-Schlamm-Gemisch in mindestens einen Bereich geführt wird, der nicht gezielt nitrifizierend gefahren wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine gezielte biologische Aktivierung durch Rückführung des nitrifikantenreichen und sauerstoffreichen Wasser-Schlamm-Gemischs in einem vom Abwasser früher durchflossenen Bereich erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführung aus dem oberen Sedimentations- oder Ablaufbereich erfolgt.
4. Verfahren zur Abwasserreinigung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückführung, vor dem Einlaufbereich der Anlage erfolgt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil des Abwassers in einer höher belasteten Zone (HBAC 2) und der andere Teil in einer parallel dazu geschalteten niedriger belasteten, für die Nitrifikation günstigen Zone (NBAN) behandelt wird, aus der das nitrifikantenreiche und sauerstoffreiche Wasser-Schlamm-Gemisch in die höher belastete Zone (HBAC 2) geführt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil des Abwassers in einer höher belasteten Zone (HBAC 2) und der andere Teil in einer parallel dazu geschalteten niedriger belasteten Zone (NBAN) behandelt wird und daß die beiden Abwasserströme anschließend zusammengeführt werden.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem nitrifizierenden Bereich Überschuß- bzw. Rücklaufschlamm abgezogen und dem nicht gezielt nitrifizierend gefahrenen Bereich zugeführt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abwasser, einer Vorbehandlung in einer Hochlaststufe
(HBAC 1) unterworfen wird, daß ein Teil des Abwassers über eine normale Durchlaufstrecke ohne weitere Behandlung in der Hauptstufe weitergeleitet wird, daß ein anderer Teil des Abwassers in einer niedriger belasteten Zone (NBAN) behandelt wird, und daß die beiden Teile des Abwassers einer gemeinsamen Weiterbehandlung nach Zusammenführung des höher und niedriger belasteten Abwassers in einer nachgeschalteten Zone (NABN+C) unterworfen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abwasser in der höher belasteten Zone (HBAC 2) unter Bedingungen behandelt wird, die für die Vermehrung der schnell wachsenden Chemoorganotrophen Bakterien günstig sind.
10. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die höher belastete Zone (HBAC 2) und die Hochlaststufe (HBAC 1 ) entweder zur erhöhten Energiegewinnung mit erhöhter Schlammproduktion gefahren oder zur erhöhten Phosphataufnahme mit entsprechend verlängerter Belüftungszeit und höherem Schlammalter gefahren werden.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Denitrifikation am Beginn oder am Ende einer gesonderten Nachbehandlungszone (NBAN+C) erfolgt.
12. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schlammtrennung zwischen den höher und den niedriger belasteten Zonen erfolgt, daß der höher belasteten Zone ein Absetzbereich nachgeschaltet wird und daß die Schlammführung der Hochlaststufe (HBAC 1) und der höher belasteten Zone (HBAC 2) getrennt von den niedriger belasteten Zonen (NBAN, NBAN+C) erfolgt.
13. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die gezielte biologische Aktivierung durch Rückführung in einen der folgenden Bereiche erfolgt:
- Zulaufkanal oder -strecke (n)
- Einlaufpumpwerk mit Sammelschacht (ELPW)
- Sand- und Fettfang (SF)
- Regenüberlaufbecken (RÜB)
- Vorklärbecken (VKB)
- Alle Zulaufstrecken, -sammler und Pufferbereiche, -becken bis zur biologischen Hauptstufe.
14. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zumischung von nitrifikantenreichem Schwimmschlamm aus dem Zwischen- bzw. Nachklärbereich erfolgt.
15. Verfahren nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß eine zusätzliche Zumischung von nitrifikantenreichem Überschußschlamm sowie nicht abgesetztem nitrifikantenreichem Kreislaufwasser zu den
Aktivierungszonen erfolgt.
16. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlämme vor Zumischung zum Rückführungswasser bzw. Zuleitung in die Aktivierungszonen einer Phosphatrücklösung unterzogen werden.
17. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kreislaufwasser direkt ohne Zumischung zum Rückführungswasser in einen für eine zusätzliche Denitrifikation vorgesehenen Aktivierungsbereich geleitet wird.
18. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den Aktivierungsbereichen zugeleiteten Massen vor ihrer Zuführung in den biologischen Hauptstufen denitrifiziert werden.
19. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der den Aktivierungsbereichen zugeleitete nitrifikantenreiche Schlamm in der Zugabemenge durch die Bedarfsmenge an Nitrifikanten in der biologischen Hauptstufe begrenzt wird.
20. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugabemenge des nitrifikantenreichen Schlammes in die Aktivierungszonen bei Regenwetter so weit erhöht wird, daß der eingetragene Sauerstoff durch die Aktivierung weitestgehend in den Aktivierungszonen verbraucht wird.
21. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abzug von Rückführungswasser aus den Klarwasser- und Sedimentationszonen der Absetzbereiche variabel erfolgt, so daß durch erhöhten Abzug aus der Sedimentationszone der Schlammanteil im Rückführungswasser erhöht wird.
22. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Abzug und die Zuführung von nitratreichem Kreislaufwasser nur direkt in einen Aktivierungsbereich erfolgt, der den zur Hydrolyse und Nitrifikation aktivierten Bereichen nachgeschaltet ist.
23. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierungsbereiche und Fließstrecken für das Rückführungswasser über abstellbare Belüftungssysteme zusätzlich belüftet werden.
24. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine zusätzliche Nachbelüftung des Rückführungswassers im Endbehandlungs- bzw. Abzugsbereich nach dem Absetzvorgang des Abwassers im Nachklärbereich erfolgt.
25. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivierungszonen in folgender Reihenfolge durch Rückführungswasser und nitrifikantenreichen Schlamm sowie Kreislaufwasser aktiviert werden:
a) Aktivierungsbereiche werden zur Phosphatrücklösung unter Zuleitung von phosphatreichem, nitratarmem Schlamm genutzt, wobei keinerlei Zuführung von Sauerstoff erfolgt;
b) nachfolgende Aktivierung von weiteren Aktivierungszonen zur Hydrolyse, Nitrifikation und/oder erhöhten Phosphataufnahme, wobei nitrifikantenreiches und sauerstoffreiches Abwasser-Schlamm-Gemisch und/oder zusätzlich phosphatarmer, nitrifikantenreicher Überschußschlamm zugeführt wird;
c) nach der Nitrifikation erfolgt eine verstärkte Aktivierung einer Aktivierungszone zur erhöhten Denitrifikation durch zusätzliche Zuleitung von nitratreichem Kreislaufwasser.
26. Verfahren nach Ansprüchen 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die höher belastete Zone (HBAC 2) und die niedriger belastete Zone (NBAN) in ihren gewählten Optimalbereichen nach Regeln der Technik gefahren werden und daß weitere Parallelzonen belastungsabhängig in der Weise gefahren werden, daß die bei niedriger Gesamtzulaufbelastung energieminimierend, aber nitrifizierend bzw. intervallweise nitrifizierend und denitrifizierend gefahren werden.
27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß entsprechend der reduzierten Zulaufbelastung eine niedrigere Sauerstoffzufuhr erfolgt.
28. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Sauerstoffversorgung so gefahren wird, daß eine schnelle Aktivierung in dem Sinne möglich ist, daß die Biozönose bei steigender Zulaufbelastung im zusätzlichen Belastungsbereich bleibt und die erforderliche zusätzliche Sauerstoffzufuhr bei Belastungserhöhung nicht größer ist als wenn diese Zone dauernd unter konstanter
Sauerstoffzufuhr gefahren würde.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die schnelle Aktivierung durch Zuführung externer Biomasse aus anderen Abbauzonen erfolgt.
30. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß bei sinkender Zulaufbelastung die Belastung zunächst auf die Hauptzonen (HBAC 2, NBAN) konzentriert wird und die weiteren Parallelzonen (Bereitschaftszonen) unter minimaler Belastung gefahren und bei steigender Belastung sukzessive hochgefahren werden.
31. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Belastungsverhältnisse in der höher belasteten Zone (HBAC 2) und in der niedriger belasteten Zone (NBAN) intervallweise gewechselt werden.
32. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abbauzonen als Kaskadenbecken ausgebildet werden.
33. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hochlastzone (HBAC 1 ) eine Groß- Denitrifikationszone vorgeschaltet und der höher belasteten Zone (HBAC 2) und der niedriger belasteten Zone (NBAN) eine Denitrifikationszone vor- und nachgeschaltet wird.
34. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hochlastzone (HBAC 1 ) und der höher belasteten Zone (HBAC 2) und/oder der niedriger belasteten Zone (NBAN) jeweils ein Absetzbereich nachgeschaltet wird.
35. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftung für jede einzelne Zone bzw. Kaskade mit einzeln regelbaren bzw. abstellbaren Belüftern erfolgt.
36. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abbaufunktionen der höher und niedriger belasteten Zonen ohne Denitrifikationsfunktion mittels einer Belebungsanlage oder mit anderen Abbauelementen wie Tropfkörper oder Tauchtropfkörper gegebenenfalls auch in Kombination erfolgt.
37. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trennung der Schlammkreisläufe in den biologischen Abbauzonen erfolgt, wobei der in den hoch und höher belasteten Zonen entstehende Überschußschlamm direkt der Faulung zugeleitet wird und der in den niedriger belasteten Zonen entstehende Schlamm nicht der Faulung direkt zugeleitet, sondern weitgehend im System gehalten wird.
38. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere Erhöhung der Phosphatelimination durch Zwischenschaltung von Phosphatrücklösestrecken erfolgt.
39. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß nitratarmer Rücklaufschlamm bei getrennten Schlammkreisläufen in getrennten anaeroben Rücklösezonen geleitet wird.
40. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß als Rücklösebereiche gewählt werden:
a) im Rückstau betriebene Kanäle, aufgestaute Sammelbecken, -schächte, -Trichter, nicht aber im Stapelbetrieb gefahrene Absetzbereiche in den biologischen Abbauzonen;
b) nicht benutzte Kanal- bzw. Rohr- oder Fließstrecken;
c) vom Zulaufwasser abgetrennte Vorklärbeckenbereiche bzw. Belebungsbeckenbereiche, die weder mit Abwasserstrom noch mit Primärschlammstrom beaufschlagt werden;
d) Bodenbereiche von Regenüberlaufbecken bzw. Vorklärbecken oder Zulaufkanälen;
e) nicht benutzte Eindicker;
f) Voreindickern, wobei ein erhöhter Abzug von Verdrängungswasser betrieben wird; oder
g) neu errichtete Behältnisse, soweit der gesamte Rücklaufschlamm über diese Puffer geleitet wird und die Bereiche nicht mit Abwasserström oder Primärschlämm beaufschlagt oder gemischt werden.
41. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß dem Rücklösebereich ein Fällungsteil nachgeschaltet wird.
42. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß eine zusätzliche Zuführung von Substrat in Form von Faulwasser, Verdrängungswasser, Filtrat oder Zentrat zu dem Rücklösebereich nach Abtrennung des Überschußschlammes erfolgt, der zur Faulung geleitet wird.
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